Widum, Wittum (lateinisch Vidualitium), Widdum, Witthum oder Wedem ist ein Begriff aus der mittelalterlichen Rechtssprache. Das Wort „widum“ leitet sich von derselben Wurzel her wie „widmen“; Widum bezeichnet also ein „gewidmetes Gut“. Im deutschen, mittelalterlichen Recht wurde damit auch die Witwenversorgung aus dem Nachlass genannt, da auch diese „gewidmete Güter“ waren; die Verknüpfung des Wortes Widum mit Witwe ist eine Volksetymologie.
Adelige Familien, die ihre weiblichen Mitglieder in Klöstern unterbrachten, statteten diese mit sogenannten Widumshöfen aus. Um die adeligen Nonnen von jeglicher Arbeit zu befreien, erhielten die Klöster Höfe mitsamt Leibeigenen zur Versorgung der Damen. In diesem Zusammenhang hat sich der Begriff Widumshof auch auf den Pfarrhof übertragen, der dem Geistlichen als wirtschaftliche Grundlage diente.
Widum taucht heute noch als Orts-, Straßen- oder Flurname auf und bezeichnet die Ländereien der Pfarrpfründe.